Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wesentlicher Baustein der finanziellen Absicherung im Alter, insbesondere für Geschäftsführer und Gesellschafter erfolgreicher Kapitalgesellschaften.

Doch viele Unternehmer hegen Bedenken hinsichtlich der Betriebsrente, da sie glauben, dass die Vorteile der steuerfreien Einzahlungen durch die nachgelagerte Besteuerung am Ende der Vertragslaufzeit zunichte gemacht werden. Dieser Artikel beleuchtet die Vorteile der nachgelagerten Besteuerung und zeigt auf, warum sich die Betriebsrente dennoch lohnen kann.

Der Mythos der ineffizienten Betriebsrente

Eine weit verbreitete Annahme ist, dass die Betriebsrente sich nicht lohnt, weil die Einzahlungen zwar steuerfrei erfolgen, jedoch bei der Auszahlung voll versteuert werden müssen. Diese Sichtweise vernachlässigt jedoch entscheidende Aspekte des progressiven Steuersystems und der Vorteile der Steuerstundung. Durch die nachgelagerte Besteuerung können Geschäftsführer von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz im Ruhestand profitieren und somit effektiv Steuern sparen.

Das progressive Steuersystem und seine Vorteile

Unser Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Steuerprogression: Höhere Einkommen unterliegen höheren Steuersätzen. Während der Erwerbsphase, in der das Einkommen in der Regel hoch ist, kann durch die Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung der Spitzensteuersatz gesenkt werden. Im Ruhestand hingegen, wenn das zu versteuernde Einkommen häufig niedriger ist, unterliegen die Auszahlungen einem geringeren Steuersatz. Diese Steuerersparnis ist ein zentraler Vorteil der nachgelagerten Besteuerung.

Beispielberechnung: Geschäftsführerversorgung in der PraxisBetrachten wir ein konkretes Beispiel, um die Vorteile der nachgelagerten Besteuerung zu verdeutlichen:

Ein Geschäftsführer mit einem jährlichen Gehalt von 150.000 EUR entschließt sich, zusätzlich 60.000 EUR pro Jahr firmenfinanziert in eine Unterstützungskasse (U-Kasse) einzuzahlen. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre und die Nettorendite 4,0 Prozent pro Jahr. Ab dem 67. Lebensjahr erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente mit einem garantierten Rentenfaktor von 42,77 je 10.000 EUR Kapital. Wir nehmen eine Lebenserwartung bis zum 92. Lebensjahr an.

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Einzahlungsphase (25 Jahre):

  • Jährliche Einzahlung: 60.000 EUR
  • Steuerliche Entlastung durch die Einzahlung: Reduktion des zu versteuernden Einkommens, was zur Senkung des Spitzensteuersatzes führt.
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Ansparphase:

  • Gesamteingezahlter Betrag: 60.000 EUR x 25 Jahre = 1.500.000 EUR
  • Wert des angesparten Kapitals bei einer Nettorendite von 4,0 Prozent p.a.: ca. 2.983.474 EUR
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Auszahlungsphase (ab dem 67. Lebensjahr):

  • Rentenfaktor: 42,77 EUR pro 10.000 EUR Kapital
  • Monatliche Rente: 2.983.474 EUR / 10.000 EUR x 42,77 EUR = ca. 12.761 EUR
  • Jährliche Rente: ca. 12.761 EUR x 12 Monate = 153.132 EUR
  • Gesamtbezugsdauer: 25 Jahre (bis zum 92. Lebensjahr)
  • Insgesamt ausgezahlte Rente: 153.132 EUR x 25 Jahre = ca. 3.828.300 EUR

Da das Gesamteinkommen im Ruhestand niedriger ist, fällt der persönliche Steuersatz geringer aus als während der Erwerbsphase. Die Steuerstundungseffekte und die niedrigeren Steuersätze im Ruhestand führen dazu, dass der Geschäftsführer nicht nur von einem erheblichen Kapitalaufbau profitiert, sondern auch die steuerliche Belastung insgesamt verringert wird.

Langfristige Perspektive und Flexibilität

Ein weiterer Vorteil der nachgelagerten Besteuerung liegt in der Flexibilität und Planbarkeit der Altersvorsorge. Unternehmer können die Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung individuell gestalten und so ihre Steuerlast optimieren. Zudem bietet die bAV Sicherheit und Verlässlichkeit, da sie nicht den Schwankungen der Finanzmärkte unterliegt wie andere Anlageformen.

Fazit

Die Betriebsrente und die damit verbundene nachgelagerte Besteuerung bieten für Geschäftsführer und Gesellschafter erhebliche Vorteile. Durch die Reduzierung des Spitzensteuersatzes während der Erwerbsphase und die niedrigeren Steuersätze im Ruhestand können Unternehmer effektiv Steuern sparen und gleichzeitig ein erhebliches Kapital für ihren Lebensabend aufbauen. Die betriebliche Altersversorgung sollte daher als ein wichtiger Baustein der finanziellen Planung betrachtet werden, der weit mehr bietet als nur steuerliche Vorteile.

Mit dieser umfassenden Betrachtung hoffen wir, den Mythos der ineffizienten Betriebsrente zu entkräften und die zahlreichen Vorteile der nachgelagerten Besteuerung in der Geschäftsführerversorgung zu verdeutlichen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Steuerstundung und profitieren Sie von einer durchdachten Altersvorsorge – für eine finanziell gesicherte Zukunft.

Hinweis:

Bestehende Zusagen können ebenfalls optimiert werden. Sollten Ihre derzeitigen Verträge einen Rentenfaktor haben, der niedriger als 42,77 ist, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Check an, um Ihre bestehende Zusage aufzuwerten.

Wichtig: Die oben genannten Berechnungen dienen lediglich als Beispiel. Eine Prüfung der individuellen steuerlichen Anforderungen ist im Einzelfall notwendig, um beispielsweise sicherzustellen, dass bei einem steuerlich beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer keine Überversorgung stattfindet.

Dieser Artikel wurde von Goldpfad erstellt, um Unternehmer und Geschäftsführer über die Vorteile der nachgelagerten Besteuerung aufzuklären und die Bedeutung einer strategischen Altersvorsorge hervorzuheben.

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