Ihre finanzielle Zukunft liegt allein in Ihren Händen
Stellen Sie sich vor: Ihr Unternehmen läuft erfolgreich, Ihre harte Arbeit zahlt sich aus, und nun steht die Frage im Raum, wie Sie Ihr Betriebsvermögen sinnvoll in Privatvermögen umwandeln können. Das klingt trocken?
Ganz im Gegenteil – es ist der Schlüssel zu einem sicheren und sorgenfreien Ruhestand. Hier erfahren Sie, warum und wie Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer diese Chance nutzen sollten.
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dies bedeutet, dass Ihre finanzielle Zukunft allein in Ihren Händen liegt. Die Bundesregierung plant bereits, eine Pflichtversicherung für Selbstständige einzuführen. Doch warum auf staatliche Vorgaben warten? Es gibt bereits jetzt hervorragende Möglichkeiten zur Steueroptimierung, sich selbst abzusichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Große Summen steuerfrei in Altersvorsorge investieren
Betrachten wir das Beispiel von Hans, einem typischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Hans verdient 150.000 EUR jährlich und hat bislang wenig in seine Altersvorsorge investiert, weil er der Meinung war, dass sich das steuerlich nicht lohnt. Ohne private Vorsorge stünde er im Ruhestand ohne ausreichende Mittel da, da er als beherrschender Geschäftsführer nicht gesetzlich rentenversichert ist.
Hier kommt die Unterstützungskasse (U-Kasse) ins Spiel. Im Gegensatz zur Direktversicherung, die oft durch geringe Beitragshöhen limitiert ist, bietet die U-Kasse die Möglichkeit, auch größere Summen steuerfrei einzuzahlen. So kann Hans jährlich erhebliche Beträge in seine Altersvorsorge investieren, ohne sofort hohe Steuerabgaben zu fürchten.
Die U-Kasse ermöglicht es Ihnen, steuerfreie Beiträge in ein Wertpapiervermögen, beispielsweise ETFs, zu leisten. Diese Einzahlungen sind nicht auf die Grenzen der Direktversicherung beschränkt, sodass auch größere Summen monatlich investiert werden können. Dies bietet erhebliche Steuervorteile und hilft, Ihr Vermögen über die Jahre hinweg zu vermehren. Dank der nachgelagerten Besteuerung zahlen Sie die Steuern erst im Ruhestand, wenn Ihr Steuersatz meist niedriger ist.
Nehmen wir erneut Hans als Beispiel. Entscheidet er sich, monatlich 2.000 EUR in eine U-Kasse einzuzahlen, profitiert er sofort von Steuerersparnissen und kann sein Vermögen langfristig wachsen lassen. Über 20 Jahre hinweg baut er so ein erhebliches Polster auf. Bei einer jährlichen Rendite von 5 % hätte Hans am Ende der Laufzeit etwa 1.143.194 EUR angespart. Bei einer Rendite von 7 % wären es sogar rund 1.654.194 EUR.
Was bedeutet das für seinen Ruhestand? Angenommen, Hans lebt 25 Jahre im Ruhestand und sein Vermögen wird konservativ mit 4 % pro Jahr verzinst, hätte er ein jährliches Zusatzeinkommen von etwa 73.174 EUR bei einer 5 %-Rendite und etwa 105.877 EUR bei einer 7 %-Rendite. Das ist eine solide Grundlage, um seinen Lebensstandard ohne finanzielle Sorgen zu halten.
Stellen Sie sich vor, was das konkret für Sie bedeutet.
Sie könnten Ihre gewohnte Lebensweise beibehalten, weiterhin in Ihr Lieblingsrestaurant gehen, regelmäßig in den Urlaub fahren und sich keine Sorgen um unvorhergesehene Ausgaben wie Reparaturen oder medizinische Kosten machen. Sie hätten die Freiheit und Sicherheit, Ihren Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.
Warten Sie nicht, bis der Staat Sie zur Vorsorge verpflichtet. Nutzen Sie die Möglichkeiten der U-Kasse zur Steueroptimierung, schützen Sie Ihr Vermögen vor wirtschaftlichen Risiken und sichern Sie sich einen sorgenfreien Ruhestand. Es lohnt sich – steuerlich und finanziell.
Matthias Wolf ist ein erfahrener Experte auf diesem Gebiet. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie auch auf dem Weg zu Ihrem Steuerberater begleiten und alle wichtigen Fragen klären können. Wir haben einen klaren Schritt-für-Schritt Plan entwickelt, wie Sie und Ihr Steuerberater sicher ans Ziel kommen.
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Weiterführende Informationen und Quellen
Für weitere Informationen empfehlen wir folgende Quelle:
Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Stabilisierung des Rentenniveaus: www.bundesrat.de
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